Wir über uns

Wohnen in der Genossenschaft

Genossenschaften früher und heute

Die Genossenschaftsidee hat ihren Ursprung bereits im Mittelalter, wo sich Menschen zu einem gemeinsamen Zweck zusammenschlossen, z. B. um ihre Weiden zu verwalten oder Deiche instandzuhalten.

Die heutigen Genossenschaften im Bereich der Landwirtschaft oder der Banken stammen bereits aus dem 19. Jahrhundert. Die Grundgedanken waren früher wie heute Selbsthilfe, Solidarität und Selbstverantwortung.

Die rechtlichen Grundlagen wurden bereits 1889 im ersten Genossenschaftsgesetz festgelegt. Auch das Schaffen von Wohnungen, die den Genossenschaftsmitgliedern zur Verfügung gestellt werden, hat eine lange Tradition.

Wohnen in einer Genossenschaft

Weil Wohnen auch in Münster ein wertvolles und seit Jahren ein sehr knappes Gut ist, haben die 13 Gründerinnen und Gründer unserer Genossenschaft 2013 bewusst den Weg gewählt, gemeinsam in Form einer Genossenschaft Wohneigentum zu schaffen und Menschen ab 50 ein Angebot zur Beteiligung zu machen.

Wer nur begrenzte Finanzmittel hat, kann sich Wohneigentum kaum oder gar nicht leisten. Das Genossenschaftsmodell, gewissermaßen ein „Zwitter aus Miete und Eigentum“ bietet da die Möglichkeit, sich mit einem gewissen Eigenkapital an einem gemeinsamen Wohnprojekt zu beteiligen und für eine Wohnung monatlich ein Nutzungsentgelt, vergleichbar mit einer Miete, zu bezahlen.

Vorzüge der Wohngenossenschaft

Die Genossenschaftsmitglieder müssen also einmalig und regelmäßig ihren finanziellen Beitrag leisten und sind dadurch Teilhaber des geschaffenen Eigentums. So wird auch die langfristige finanzielle Sicherung und Organisation von allen mitgetragen.

Die Genossenschaft gehört also ihren Mitgliedern, die damit auch die entsprechende Verantwortung einer Firmeneigentümerin übernehmen. Im Vergleich zum privaten Eigentum ist das genossenschaftliche Wohnen zumeist preisgünstiger und vor allem sicherer und garantiert ein lebenslanges Wohnrecht.

Eine Genossenschaft orientiert sich nicht an den Interessen fremder Kapitalgeber sondern ausschließlich an denen seiner Mitglieder.

Sicherheiten für beide Seiten

Sicherheit ist im Zusammenhang mit „Wohnen“ ein wichtiges Stichwort. Dem Genossenschaftsmitglied kann der Nutzungsvertrag nur gekündigt werden, wenn er gegen seinen Vertrag verstößt, also zum Beispiel das Nutzungsentgelt nicht bezahlt. Kündigung wegen Eigenbedarf gibt es bei Wohngenossenschaften nicht. Das investierte Geld ist somit gut aufgehoben. Das liegt auch an den regelmäßigen strengen Prüfungen der Geschäftsführung und Finanzierung der Genossenschaft durch den zuständigen Prüfungsverband VdW Rheinland Westfalen entsprechend den Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes und der eigenen Satzung.

Wenn es aber persönliche Gründe gibt, ist man als Genossenschaftsmitglied nicht lebenslang an die Genossenschaft und seine Wohnung gebunden. Es ist möglich, die Mitgliedschaft und den Nutzungsvertrag für eine Wohnung zu kündigen. Die festgelegten Fristen bestimmen, wann die vertraglichen Verpflichtungen enden und wann das Geschäftsguthaben erstattet wird.

Gibt es etwas Besseres als genossenschaftliches Wohnen und daran beteiligt zu sein?

Wir, die Hiltruper Wohngenossenschaft, kurz: HilWoGe

Die Hiltruper Wohngenossenschaft eG kann sich heute stolze Eigentümerin einer wunderschönen Wohnanlage in Münster, Hiltrup-West nennen. Sie ist stadtnah und umgeben von sehr viel Grün, direkt an einer Reihe großer Eichen, gelegen. Zusammen mit der Firma P+S Planung und Schlüsselfertigbau GmbH ist es gelungen, dass seit Anfang 2016 alle 24 Wohnungen vergeben und bezogen sind. Alle Mitglieder der Genossenschaft sind froh, die Entscheidung getroffen zu haben, hier zu leben.

Unsere gemeinsame Aufgabe ist es, die Wohngenossenschaft selbst zu managen und langfristig abzusichern, ökonomisch und organisatorisch. Alle, die hier wohnen, haben ihren Beitrag zu leisten. Jede bzw. jeder ist wichtig und soll sich mit seinen Fähigkeiten und Möglichkeiten einbringen. “Wie wollen wir miteinander leben?” ist die zentrale Frage und Aufgabe für uns alle.

Geschichte

13 Frauen und Männer im Verein „Gemeinschaftliches Wohnen in Münster e.V.“ hatten die Idee, gemeinsam in einem Wohnprojekt für Menschen 50+ zu wohnen.

Das Projekt „Wohnen in Gemeinschaft an den Eichen“ mündete in die Gründung der Hilwoge und umfasst insgesamt 24 Wohnungen, Gemeinschaftsgarten, Gemeinschaftsräume und ein Gäste-Appartement.

Mit dem Erwerb eines sehr schön gelegenen 2.669 qm großen Grundstücks in Hiltrup-West von der Wohn+Stadtbau GmbH Münster und einer Planung und Bauzeit von knapp 3 Jahren war man am Ziel.

Bei der Wahl der Rechtsform war es für die Gründungsmitglieder der Hilwoge wichtig, das Wohnprojekt auf eine breite Basis zu stellen und Interessierte früh in den Entscheidungs- und Entstehungsprozess einzubinden. Durch das Genossenschaftsmodell besteht nämlich ein Dauerwohnrecht, das auch für Mitglieder wichtig ist, die sich finanziell nur in geringem Umfang an der Genossenschaft beteiligen können.

Januar 4 2014

Erster Spatenstich

Erster Spatenstich

Hier wird fröhlich Hand angelegt, Mitglieder der Hiltruper Wohngenossenschaft machen mit dem ersten Spatenstich den Weg frei zum Baubeginn ihres neuen Zuhauses am Franz-Dahlkamp-Weg.

August 6 2014

Bodenplatte

Bodenplatte

Im August 2014 wurde die Bodenplatte fertig gestellt.

September 24 2014

Keller und Tiefgarage

Keller und Tiefgarage

Im September 2014 wurde der Keller und die Tiefgarage fertig gestellt.

Oktober 14 2014

Erdgeschoss und das erste Obergeschoss

Erdgeschoss und das erste Obergeschoss

Im Oktober 2014 wurde mit dem Bau des Erdgeschosses und des ersten Obergeschosses begonnen.

November 8 2014

Fertigstellung der Obergeschosse der 3 Häuser

Fertigstellung der Obergeschosse der 3 Häuser

Im November 2014 wurden alle ersten Obergeschosse der 3 Häuser fertiggestellt.

Dezember 22 2014

Staffelgeschosse

Staffelgeschosse

Staffelgeschosse werden gefertigt erste Fenster sind eingebaut

Januar 23 2015

Rohbau fast fertig

Rohbau fast fertig

Der Rohbau ist fast fertig gestellt und die Rohmontage der Sanitär-, Heizung- und Elektroanlagen hat begonnen.

Februar 11 2015

Fertigstellung des Rohbaus

Fertigstellung des Rohbaus

Heute wurden die Arbeiten des Rohbaus abgeschlossen. Wir haben uns mit „Süßem“ und mit „Saurem“ bei den Bauarbeitern für die tolle Arbeit bedankt.

März 9 2015

Das Dach steht

Das Dach steht

09Der Innenausbau läuft auf hochtouren und das Dach wird fertiggestellt.

Mai 21 2015

Innen- und Außenarbeiten I

Innen- und Außenarbeiten I

Während die Arbeiten in den Häusern weitergehen wird unser neues Zuhause außen warm verpackt.

August 18 2015

Innen- und Außenarbeiten II

Innen- und Außenarbeiten II

Auch während der Haupturlaubszeit waren unsere Hausbauer sehr fleißig.

September 21 2015

Innen- und Außenarbeiten III

Innen- und Außenarbeiten III

Ein warmer Farbton schmückt unsere Außenfassade.

November 10 2015

Endspurt

Endspurt

Die ersten Bewohner möchten bald einziehen.

Organisation

Die Hiltruper Wohngenossenschaft ist eine im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Münster eingetragene Genossenschaft. Sie unterliegt den Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes (GenG) und den daran orientierten und angepassten Regelungen der eigenen Satzung. Regelmäßig überprüft der VdW, Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen, Geschäftsführung, Organisation sowie die gesamte Finanzplanung und -abwicklung.

Grundsätzlich leiten, organisieren und verwalten wir uns selbst durch die eigenen Mitglieder, insbesondere

  • die Finanzen,
  • die Hausverwaltung
  • und viele alltägliche Aufgaben.

Das oberste Gremium ist die Generalversammlung aller Mitglieder. Sie wählt aus ihrer Mitte einen Vorstand und einen Aufsichtsrat jeweils für die Dauer von 3 Jahren.

Der Vorstand leitet die Genossenschaft und verantwortet alle geschäftlichen Aufgaben. Er legt großen Wert darauf, seine Arbeit und seine Entscheidungen kontinuierlich für alle Mitglieder transparent zu machen, indem er bei so genannten Vollversammlungen (alle 2 Monate) berichtet und die Mitglieder an seinen Entscheidungsprozessen beteiligt.

Der Vorstand vertritt die Genossenschaft nach innen und außen. Seine zentrale Aufgabe ist es, optimale Rahmenbedingungen für ein gutes gemeinsames Wohnen und ein funktionierendes Gemeinschaftsleben zu schaffen.

Der Aufsichtsrat hat den Vorstand in seiner Geschäftsführung zu fördern und zu überwachen.

Vorstand und Aufsichtsrat

Von den Mitgliedern gewählte Gremien der Hiltruper Wohngenossenschaft eG sind der Vorstand und der Aufsichtsrat.

  • Eckard Amshove
  • Anja Gerber
  • Mechthild Möller
  • Rudolf Richter, Vorsitzender
  • Christa Belzner, Stellvertreterin
  • Markus Bock, Schriftführer
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