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FAQ

Wer kann Mitglied der Hiltruper Wohngenossenschaft werden?

Jeder, der mindestens 50 Jahre alt ist und sich Gedanken über die von ihm gewünschte Lebensform im Alter macht und der das Projekt unterstützen möchte, weil ihm die Idee des Zusammenlebens auf gut nachbarschaftlicher Ebene gefällt. Das können aber auch Menschen sein, die das Projekt ausschließlich finanziell unterstützen möchten.

Wie wird man Mitglied der Hilwoge?

Wer eine genossenschaftliche Wohnung beziehen will, muss Genosse werden, d.h. er muss einen Aufnahmeantrag stellen und mindestens einen Geschäftsanteil in Höhe von 1.000 € erwerben sowie ein Eintrittsgeld in Höhe von 500 € zahlen.

Was versteht man unter dem Eintrittsgeld?

Das Eintrittsgeld von 500 € ist eine einmalige Bearbeitungsgebühr. Sie deckt auch den Aufwand ab, den alle vorher eingetretenen Mitglieder einbringen mussten.

Kann man in der Hilwoge wohnen, ohne Mitglied der Genossenschaft zu sein?

Das genossenschaftliche Wohnen setzt immer voraus, dass man Mitglied der Genossenschaft wird.

Wie viele Genossenschaftsanteile muss ich mindestens erwerben?

Um als Mitglied aufgenommen zu werden, muss man mindestens einen Genossenschaftsanteil (Pflichtanteil) erwerben. Jeder Genossenschaftsanteil hat einen Wert von 1.000 €.

Wie viele Genossenschaftsanteile muss ich erwerben, um bei der Hilwoge wohnen zu können?

Das hängt von der Größe einer frei gewordenen Wohnung ab.

Was passiert mit den Genossenschaftsanteilen?

Die Summe der Genossenschaftsanteile bildet das Eigenkapital der Genossenschaft und damit die Basis ihres Geschäfts. Die Anteile werden zusammen mit Bankkrediten zur Instandhaltung, für Verwaltungszwecke etc. verwendet.

Inwieweit haftet man als Genosse im Falle eines Konkurses?

Im Falle eines Konkurses haften die Mitglieder mit ihren eingezahlten Geschäftsanteilen. Eine Nachschusspflicht ist aber ausgeschlossen. Das ist in der Satzung der Hilwoge eindeutig festgelegt.

Hängt mein Stimmrecht von der Anzahl der Genossenschaftsanteile ab?

Das Genossenschaftsrecht gibt vor, dass jedes Mitglied – unabhängig von der Zahl der Genossenschaftsanteile – nur eine Stimme haben kann.

Gibt es eine Warteliste für die Wohnungen?

Eine Liste mit Interessenten ist angelegt worden. Freie Wohnungen werden auf der Homepage der Hilwoge ausgeschrieben und ausschließlich an Mitglieder vergeben. Die Vergabe wird durch eine Auswahlkommission vorgenommen.

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