Genossenschaften früher und heute
Die Genossenschaftsidee hat ihren Ursprung bereits im Mittelalter, wo sich Menschen zu einem gemeinsamen Zweck zusammenschlossen, z. B. um ihre Weiden zu verwalten oder Deiche instandzuhalten.
Die heutigen Genossenschaften im Bereich der Landwirtschaft oder der Banken stammen bereits aus dem 19. Jahrhundert. Die Grundgedanken waren früher wie heute Selbsthilfe, Solidarität und Selbstverantwortung.
Die rechtlichen Grundlagen wurden bereits 1889 im ersten Genossenschaftsgesetz festgelegt. Auch das Schaffen von Wohnungen, die den Genossenschaftsmitgliedern zur Verfügung gestellt werden, hat eine lange Tradition.
Wohnen in einer Genossenschaft
Weil Wohnen auch in Münster ein wertvolles und seit Jahren ein sehr knappes Gut ist, haben die 13 Gründerinnen und Gründer unserer Genossenschaft 2013 bewusst den Weg gewählt, gemeinsam in Form einer Genossenschaft Wohneigentum zu schaffen und Menschen ab 50 ein Angebot zur Beteiligung zu machen.
Wer nur begrenzte Finanzmittel hat, kann sich Wohneigentum kaum oder gar nicht leisten. Das Genossenschaftsmodell, gewissermaßen ein „Zwitter aus Miete und Eigentum“ bietet da die Möglichkeit, sich mit einem gewissen Eigenkapital an einem gemeinsamen Wohnprojekt zu beteiligen und für eine Wohnung monatlich ein Nutzungsentgelt, vergleichbar mit einer Miete, zu bezahlen.
Vorzüge der Wohngenossenschaft
Die Genossenschaftsmitglieder müssen also einmalig und regelmäßig ihren finanziellen Beitrag leisten und sind dadurch Teilhaber des geschaffenen Eigentums. So wird auch die langfristige finanzielle Sicherung und Organisation von allen mitgetragen.
Die Genossenschaft gehört also ihren Mitgliedern, die damit auch die entsprechende Verantwortung einer Firmeneigentümerin übernehmen. Im Vergleich zum privaten Eigentum ist das genossenschaftliche Wohnen zumeist preisgünstiger und vor allem sicherer und garantiert ein lebenslanges Wohnrecht.
Eine Genossenschaft orientiert sich nicht an den Interessen fremder Kapitalgeber sondern ausschließlich an denen seiner Mitglieder.
Sicherheiten für beide Seiten
Sicherheit ist im Zusammenhang mit „Wohnen“ ein wichtiges Stichwort. Dem Genossenschaftsmitglied kann der Nutzungsvertrag nur gekündigt werden, wenn er gegen seinen Vertrag verstößt, also zum Beispiel das Nutzungsentgelt nicht bezahlt. Kündigung wegen Eigenbedarf gibt es bei Wohngenossenschaften nicht. Das investierte Geld ist somit gut aufgehoben. Das liegt auch an den regelmäßigen strengen Prüfungen der Geschäftsführung und Finanzierung der Genossenschaft durch den zuständigen Prüfungsverband VdW Rheinland Westfalen entsprechend den Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes und der eigenen Satzung.
Wenn es aber persönliche Gründe gibt, ist man als Genossenschaftsmitglied nicht lebenslang an die Genossenschaft und seine Wohnung gebunden. Es ist möglich, die Mitgliedschaft und den Nutzungsvertrag für eine Wohnung zu kündigen. Die festgelegten Fristen bestimmen, wann die vertraglichen Verpflichtungen enden und wann das Geschäftsguthaben erstattet wird.
Gibt es etwas Besseres als genossenschaftliches Wohnen und daran beteiligt zu sein?
Wir, die Hiltruper Wohngenossenschaft, kurz: HilWoGe
Die Hiltruper Wohngenossenschaft eG kann sich heute stolze Eigentümerin einer wunderschönen Wohnanlage in Münster, Hiltrup-West nennen. Sie ist stadtnah und umgeben von sehr viel Grün, direkt an einer Reihe großer Eichen, gelegen. Zusammen mit der Firma P+S Planung und Schlüsselfertigbau GmbH ist es gelungen, dass seit Anfang 2016 alle 24 Wohnungen vergeben und bezogen sind. Alle Mitglieder der Genossenschaft sind froh, die Entscheidung getroffen zu haben, hier zu leben.
Unsere gemeinsame Aufgabe ist es, die Wohngenossenschaft selbst zu managen und langfristig abzusichern, ökonomisch und organisatorisch. Alle, die hier wohnen, haben ihren Beitrag zu leisten. Jede bzw. jeder ist wichtig und soll sich mit seinen Fähigkeiten und Möglichkeiten einbringen. “Wie wollen wir miteinander leben?” ist die zentrale Frage und Aufgabe für uns alle.
Geschichte
13 Frauen und Männer im Verein „Gemeinschaftliches Wohnen in Münster e.V.“ hatten die Idee, gemeinsam in einem Wohnprojekt für Menschen 50+ zu wohnen.
Das Projekt „Wohnen in Gemeinschaft an den Eichen“ mündete in die Gründung der Hilwoge und umfasst insgesamt 24 Wohnungen, Gemeinschaftsgarten, Gemeinschaftsräume und ein Gäste-Appartement.
Mit dem Erwerb eines sehr schön gelegenen 2.669 qm großen Grundstücks in Hiltrup-West von der Wohn+Stadtbau GmbH Münster und einer Planung und Bauzeit von knapp 3 Jahren war man am Ziel.
Bei der Wahl der Rechtsform war es für die Gründungsmitglieder der Hilwoge wichtig, das Wohnprojekt auf eine breite Basis zu stellen und Interessierte früh in den Entscheidungs- und Entstehungsprozess einzubinden. Durch das Genossenschaftsmodell besteht nämlich ein Dauerwohnrecht, das auch für Mitglieder wichtig ist, die sich finanziell nur in geringem Umfang an der Genossenschaft beteiligen können.
Organisation
Die Hiltruper Wohngenossenschaft ist eine im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Münster eingetragene Genossenschaft. Sie unterliegt den Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes (GenG) und den daran orientierten und angepassten Regelungen der eigenen Satzung. Regelmäßig überprüft der VdW, Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen, Geschäftsführung, Organisation sowie die gesamte Finanzplanung und -abwicklung.
Grundsätzlich leiten, organisieren und verwalten wir uns selbst durch die eigenen Mitglieder, insbesondere
- die Finanzen,
- die Hausverwaltung
- und viele alltägliche Aufgaben.
Das oberste Gremium ist die Generalversammlung aller Mitglieder. Sie wählt aus ihrer Mitte einen Vorstand und einen Aufsichtsrat jeweils für die Dauer von 3 Jahren.
Der Vorstand leitet die Genossenschaft und verantwortet alle geschäftlichen Aufgaben. Er legt großen Wert darauf, seine Arbeit und seine Entscheidungen kontinuierlich für alle Mitglieder transparent zu machen, indem er bei so genannten Vollversammlungen (alle 2 Monate) berichtet und die Mitglieder an seinen Entscheidungsprozessen beteiligt.
Der Vorstand vertritt die Genossenschaft nach innen und außen. Seine zentrale Aufgabe ist es, optimale Rahmenbedingungen für ein gutes gemeinsames Wohnen und ein funktionierendes Gemeinschaftsleben zu schaffen.
Der Aufsichtsrat hat den Vorstand in seiner Geschäftsführung zu fördern und zu überwachen.
Vorstand und Aufsichtsrat
Von den Mitgliedern gewählte Gremien der Hiltruper Wohngenossenschaft eG sind der Vorstand und der Aufsichtsrat.
- Eckard Amshove
- Anja Gerber
- Mechthild Möller
- Rudolf Richter, Vorsitzender
- Christa Belzner, Stellvertreterin
- Markus Bock, Schriftführer