Genossenschaften früher und heute
Die Genossenschaftsidee hat ihren Ursprung bereits im Mittelalter, wo sich Menschen zu einem gemeinsamen Zweck zusammenschlossen, z. B. um ihre Weiden zu verwalten oder Deiche instandzuhalten.
Die heutigen Genossenschaften im Bereich der Landwirtschaft oder der Banken stammen bereits aus dem 19. Jahrhundert. Die Grundgedanken waren früher wie heute Selbsthilfe, Solidarität und Selbstverantwortung.
Die rechtlichen Grundlagen wurden bereits 1889 im ersten Genossenschaftsgesetz festgelegt. Auch das Schaffen von Wohnungen, die den Genossenschaftmitgliedern zur Verfügung gestellt werden, hat eine lange Tradition.
Wohnen in einer Genossenschaft
Weil Wohnen ein wertvolles und seit Jahren ein sehr knappes Gut ist, gerade auch in Münster, haben die Gründerinnen und Gründer unserer Genossenschaft 2013 bewusst den Weg gewählt, gemeinsam in der Form einer Genossenschaft Wohneigentum zu schaffen und Menschen ab 50 ein Angebot zur Beteiligung zu machen.
Wer nur begrenzte Finanzmittel hat, kann sich Wohneigentum kaum oder gar nicht leisten. Das Genossenschaftsmodell, gewissermaßen ein „Zwitter aus Miete und Eigentum“ bietet da die Möglichkeit, sich mit einem gewissen Eigenkapital an einem gemeinsamen Wohnprojekt zu beteiligen und für das Nutzen einer Wohnung monatlich einen Beitrag zu bezahlen, den Nutzungsbeitrag, vergleichbar einer Miete.
Vorzüge der Wohngenossenschaft
Die Genossenschaftsmitglieder müssen also einmalig und regelmäßig ihren finanziellen Beitrag leisten und sind dadurch Teilhaber des geschaffenen Eigentums. So wird auch die langfristige finanzielle Sicherung und Organisation von allen mitgetragen.
Die Genossenschaft gehört also ihren Mitgliedern, die damit auch eine entsprechende Eigentümerverantwortung übernehmen. Im Vergleich zum privaten Eigentum ist das genossenschaftliche Wohnen zumeist preisgünstiger und vor allem sicherer und garantiert ein lebenslanges Wohnrecht.
Es wird gewährleistet, dass sich die Genossenschaft nicht etwa an den Interessen fremder Kapitalgeber orientiert, sondern ausschließlich an denen seiner Mitglieder.
Sicherheiten für beide Seiten
Sicherheit ist im Zusammenhang mit „Wohnen“ ein wichtiges Stichwort. Dem Genossenschaftsmitglied kann der Nutzungsvertrag nur gekündigt werden, wenn er gegen seinen Vertrag verstößt, also zum Beispiel die Miete nicht bezahlt. Kündigung wegen Eigenbedarf gibt es bei Wohngenossenschaften nicht. Das investierte Geld ist in der Regel gut aufgehoben. Das liegt auch an den regelmäßigen strengen Prüfungen der Geschäftsführung und Finanzierung der Genossenschaft durch den zuständigen Prüfungsverband VdW Rheinland Westfalen entsprechend den Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes und der eigenen Satzung.
Wenn es aber persönliche Gründe gibt, ist man als Genossenschaftsmitglied nicht lebenslang an die Genossenschaft und seine Wohnung gebunden. Es ist möglich, die Mitgliedschaft und den Nutzungsvertrag für eine Wohnung zu kündigen. Die festgelegten Fristen bestimmen, wann die vertraglichen Verpflichtungen enden und wann der eingezahlte Anteil zurückerstattet wird.
Gibt es etwas Besseres als genossenschaftliches Wohnen und daran beteiligt zu sein?
Wir, die Hiltruper Wohngenossenschaft, kurz: HilWoGe
Die Hiltruper Wohngenossenschaft eG kann sich heute stolze Eigentümerin einer wunderschönen Wohnanlage in Münster-Hiltrup West nennen. Stadtnah und umgeben von sehr viel Grün, direkt an einer Reihe großer Eichen. Zusammen mit der Firma P+S Planung und Schlüsselfertigbau GmbH ist es in knapp 2 Jahren gelungen, dass seit Anfang 2016 alle 24 Wohnungen bezogen sind und die Tiefgarage benutzt werden kann. Die Außenanlagen umgeben wie ein Park die Häuser. 36 Mitglieder der Genossenschaft sind froh, hier zu leben.
Unsere gemeinsame Aufgabe ist es, unsere Wohngenossenschaft selbst zu managen und langfristig abzusichern, ökonomisch und organisatorisch. Alle, die hier wohnen, haben ihren Beitrag zu leisten. Jeder ist wichtig und soll sich nach seinen Fähigkeiten und Möglichkeiten beteiligen. “Wie wollen wir zusammen leben?” ist nach dem Bezug unserer Anlage die zentrale Frage und Aufgabe für uns alle. Wir hoffen, dass uns viele Interessierte dabei begleiten und unterstützen.
Geschichte
Organisation
Die Hiltruper Wohngenossenschaft ist eine offiziell rechtlich eingetragene Genossenschaft. Sie unterliegt den Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes (GenG) und den daran orientierten und angepassten Regelungen der eigenen Satzung. Regelmäßig überprüft der VdW Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen unsere Geschäftsführung, Organisation sowie die gesamte Finanzplanung und –abwicklung.
Grundsätzlich leiten, organisieren und verwalten wir uns selbst durch die eigenen Mitglieder, soweit es möglich ist. Das betrifft vor allem die Finanzen, die Hausverwaltung und viele alltägliche Aufgaben. Das oberste Gremium ist die Generalversammlung aller Mitglieder. Sie wählt aus ihrer Mitte einen Vorstand und einen Aufsichtsrat jeweils für die Dauer von 3 Jahren. Der Vorstand leitet und verantwortet alle geschäftlichen Aufgaben. Der Aufsichtsrat kontrolliert seine Arbeit. Der Vorstand legt großen Wert darauf, seine Arbeit und seine Entscheidungen kontinuierlich für alle Mitglieder transparent zu machen, indem er bei so genannten Mitgliederversammlungen (alle 2 Monate) berichtet und die Mitglieder an seinen Entscheidungsprozessen beteiligt.
Der Vorstand vertritt die Genossenschaft nach innen und außen. Seine zentrale Aufgabe ist es, optimale Rahmenbedingungen zu schaffen, damit sich ein gutes gemeinsames Wohnen und ein funktionierendes Gemeinschaftsleben entfalten können. Ob das gelingt, hängt letztlich davon ab, in welchem Maße alle Mitglieder selbst zum Gelingen beitragen.
Vorstand und Aufsichtsrat
Von den Mitgliedern gewählte Gremien der Hiltruper Wohngenossenschaft eG sind der Vorstand und der Aufsichtsrat.
Vorstand
- Eckard Amshove
- Anja Gerber
- Mechthild Möller
Aufsichtsrat
- Rudolf Richter, Vorsitzender
- Christa Belzner, Stellvertreterin
- Markus Bock, Schriftführer