Mitgliedschaft

Mitglied werden

Für eine Mitgliedschaft in der Hiltruper Wohngenossenschaft kommen grundsätzlich alle Personen in Frage, die mindestens 50 Jahre alt sind und sich entsprechend der Satzung den genossenschaftlichen Grundprinzipien in Form von Selbstbestimmung, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung verpflichtet fühlen.

Dazu bedarf es einer Beitrittserklärung und der Zulassung durch den Vorstand der Genossenschaft.

Jedes Mitglied ist verpflichtet, einen Geschäftsanteil in Höhe von 1.000 € zu übernehmen (Pflichtanteil) und ein Eintrittsgeld in Höhe von 500 € zu zahlen. Wenn dem Mitglied eine Wohnung zur Nutzung überlassen wird, sind weitere nutzungsbezogene Pflichtanteile, deren Anzahl sich nach der Größe der Wohnung richtet, zu leisten.

Die rechtlichen Vorgaben für eine Mitgliedschaft mit den Rechten und Pflichten der Mitglieder findet man im Genossenschaftsgesetz und in der Satzung der Hilwoge vom 31.01.2013.

Kündigung

Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft bei der Hilwoge beenden möchten, können Sie diese zum Schluss eines Geschäftsjahres am 31. 12. jeden Jahres kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt laut Satzung zwei Jahre.

Beispiel:
Sie kündigen schriftlich ihre Mitgliedschaft am 15. August 2018 zum 31.12.2018. Die Auszahlung des Pflichtanteils von 1.000 Euro hat dann unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist binnen sechs Monaten nach dem Ausscheiden zu erfolgen, nicht jedoch vor Feststellung der Bilanz für das Jahr 2020.

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